Hundeschule Retrievertreff Peberg
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz (gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten) wurde durch die
Kreisverwaltung Altenkirchen (Abteilung Tierschutz) erteilt.
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